Die Arbeit befasst sich mit den straf- und zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine unzulässige staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Auseinandergesetzt wird sich auch mit der Problematik dauerhafter Online-Abrufbarkeit längst zurückliegender Stellungnahmen betreffend (personenbezogener) Informationen.