Reseña del libro "Der Rechtsstatus der Spielervermittler im Fußballsport (en Alemán)"
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,0, Universität Regensburg, Veranstaltung: Sportrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Sommer 2013 beherrschte ein gro es Thema die deutsche Sportmedienlandschaft. Die Transferposse um den Fu ballspieler Robert Lewandowski sowie die dubiosen Geschäftspraktiken seiner Berater Cezary Kucharski und Maik Barthel, die über Monate einen Wechsel ihres Klienten zu einem anderen Klub forcierten. Lewandowskis Berater agierten hierbei in einem Ma e, welches eigentlich unvereinbar mit dem Berufsethikkodex für Spielervermittler ist. In Absatz 1 des Ethikkodex wird der Spielervermittler verpflichtet seine Tätigkeit "gewissenhaft auszuüben und sich durch sein Verhalten in der Ausübung des Berufes und sein sonstiges Geschäftsgebaren der Achtung würdig zuzeigen, die sein Beruf erfordert". Dieses und weitere Negativbeispielehaben der Branche der Spielervermittler geschadet, denn immer wieder erlangen die Spielervermittler durch das Platzieren ihrer Klientenbei verschiedenen Vereinen und den damit verbundenen hohen Provisionszahlungen die Aufmerksamkeit der Presse und Bevölkerung. Dader Fu ballsport in den letzten Jahren zu einem immer grö er werdenden Wirtschaftsfaktor gewachsen ist, indem eine Menge Geld vorhanden ist, ergreifen mehr und mehr Menschen den Beruf des Spielervermittlers, in der Hoffnung schnell und möglichst viel Geld zuverdienen. Aktuell verzeichnet die FIFA die Anzahl von 430 lizenzierten Spielervermittlern in Deutschland2, wobei diese Zahl für einen Gesamtüberblick nicht aussagekräftig ist, denn neben den lizenziertenbetreiben auch eine gro e Anzahl an Personen ohne Lizenz die Vermittlung von Fu ballspielern. Sowohl Menschen, die den Beruf des Spielervermittlers ergreifen wollen, als auch diejenigen, die dem Berufsstand weniger Sympathie entgegenbringen, fragen sich welchen rechtlichen Zwängen die Vermittlungstätig