Sanierung von Krisenunternehmen. Durch Forderungsverzicht Eine Überschuldung Abwenden (en Alemán)
Reseña del libro "Sanierung von Krisenunternehmen. Durch Forderungsverzicht Eine Überschuldung Abwenden (en Alemán)"
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen verursacht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Rekordhöhe. Der Zusammenbruch eines Unternehmens kommt in den seltensten Fällen plötzlich, sondern ist in der Regel das Ergebnis einer längeren krisenhaften Entwicklung. Befindet sich das Unternehmen im Zustand einer drohenden oder existenten Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung, liegt bereits eine akute Existenzbedrohung vor. Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz von Ma nahmen zur Sicherung seines Fortbestands ist zunächst, dass das sanierungsbedürftige Unternehmen sanierungsfähig ist und durch die an der Sanierung beteiligten Anspruchsgruppen als sanierungswürdig eingeschätzt wird. Grundlage sowohl für die Beurteilung von Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit als auch für die Durchführung der Sanierung ist das Sanierungskonzept. Sanierungsma nahmen können vor, aber auch in einem Insolvenzverfahren ergriffen werden. Jedoch sind die Erfolgschancen umso höher, je eher die Sanierung beginnt. Zur Abwendung der Überschuldung kommen verschiedene geeignete Ma nahmen wie beispielsweise die Auflösung der stillen Reserven, Eigenkapitalzuführung, der Rangrücktritt oder der au ergerichtliche Vergleich in Betracht. Eines der wichtigsten und wirkungsvollsten Instrumente ist der Forderungsverzicht. Dieser kommt meist als Bestandteil eines au ergerichtlichen Vergleiches zum Einsatz, da er aufgrund steuerlicher Auswirkungen als isolierte Ma nahme Nachteile gegenüber dem ebenso wirkungsvollen Rangrücktritt hat. Der Forderungsverzicht kann unbedingt, wobei die Forderung des Gläubigers entgültig erlischt, oder mit Besserungsabrede, wonach der Gläubiger nach erfolgreicher Sanierung seinen Anspruch wieder geltend machen kann, erfolgen. Die Entscheidung der Gläubiger